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Stadt Aschaffenburg x Tim Field

Aschaffenburg "RAIDERS" Trucker Curved Snapback Cap - Schwarz/Weiß (Limitierung: 144)

Aschaffenburg "RAIDERS" Trucker Curved Snapback Cap - Schwarz/Weiß (Limitierung: 144)

Normaler Preis €34,95 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €34,95 EUR
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Die Stadt Aschaffenburg und Aschaffenburg Clothing präsentieren, die neue Aschaffenburg Raiders Curved Trucker Snapback Cap.

Die Cap hat eine Limitierung von 144 Stück und wird nicht nachproduziert.

Die neue Aschaffenburg Snapback ist vorne mit dem offiziellen Stadtwappen und hinten einem altdeutschen custom-made Schriftzug in 2D bestickt. Hinten links mit einem kleinen Tim Field Flag-Label veredelt und auf der Seite prägt das Zylinder "Top Hat" Logo in 2-D Stickart. Der Unterschirm ist in grau und der Schirm ist vorgebogen.


Die neue Aschaffenburg Trucker Snapback ist das perfekte (Selbst-)Geschenk für jeden, der auf authentische Streetwear steht und seine Stadt repräsentieren möchte.

Seit 2014 sind wir die angesagteste und bekannteste Marke mit Lokalkolorit in und um Aschaffenburg.

Also nicht lange zögern und schnell zuschlagen. 

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Wichtige Informationen zum Stadtwappen:

Auf dem Aschaffenburger Stadtwappen sieht man eine rote Burg mit runden Seitentürmen und blauen Dächern auf silbernem Grund. Im kleeblattförmigen Torbogen thront ein blau gekleideter Bischof mit silbernen Pallium und blauer Mitra, die Rechte segnend erhoben, mit der Linken den goldenen Krummstab haltend. Es ist ganz neutral ein Erzbischof von Mainz als Sinnbild für die fast 823jährige Zugehörigkeit Aschaffenburgs zum Erzstift Mainz.
Aschaffenburg gelangte spätestens am 11. Oktober 980 durch Schenkung seitens des Herzogs Otto von Schwaben und Bayern und seiner Schwester Mathilde an das Erzstift Mainz.

Rechtsgrundlage Stadtwappen:

Die Stadt Aschaffenburg hat ein eigenes Stadtwappen und führt dies in ihrem Dienstsiegel. Das Stadtwappen ist geschützt und darf von Dritten ohne die erforderliche Genehmigung der Stadt Aschaffenburg nicht verwendet werden. In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern heißt es dazu in Artikel 4:

Wappen und Fahnen; Dienstsiegel
(…)

(3) Von Dritten dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden.

 


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